Kölner
Flüchtlingsrat, 13.03.2002:
"Ausreisezentrum" in Sachsen-Anhalt
Das Ministerium des Innern Sachsen-Anhalt hat per RdErl. vom 20.11.2001, Az.:
42.3-12230, die "Zentrale Unterbringung von Ausländern in der Gemeinschaftsunterkunft
der ZASt (Gu-ZASt) bei Verletzung der Mitwirkungspflicht bei der Pass-Ersatz-Beschaffung"
geregelt. Im Rahmen eines Modellvorhabens ist die Unterbringung von 100 männlichen
Personen, die die Mitwirkung bei der Passbeschaffung verweigern und daher unter
§ 1a Nr. 2 AsylbLG - Reduzierung der Leistungen auf das "unabweisbar
Gebotene" - fallen, in der GU-ZASt ab 01.01.2002 vorgesehen. Begründet
wird das Modellangebot an die Kommunen u. a. als Vorgriff auf die Zuwanderungsgesetzgebung.