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Kölner Flüchtlingsrat, 13.03.2002:

"Ausreisezentrum" in Sachsen-Anhalt

Das Ministerium des Innern Sachsen-Anhalt hat per RdErl. vom 20.11.2001, Az.: 42.3-12230, die "Zentrale Unterbringung von Ausländern in der Gemeinschaftsunterkunft der ZASt (Gu-ZASt) bei Verletzung der Mitwirkungspflicht bei der Pass-Ersatz-Beschaffung" geregelt. Im Rahmen eines Modellvorhabens ist die Unterbringung von 100 männlichen Personen, die die Mitwirkung bei der Passbeschaffung verweigern und daher unter § 1a Nr. 2 AsylbLG - Reduzierung der Leistungen auf das "unabweisbar Gebotene" - fallen, in der GU-ZASt ab 01.01.2002 vorgesehen. Begründet wird das Modellangebot an die Kommunen u. a. als Vorgriff auf die Zuwanderungsgesetzgebung.

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